Corona Update – Aktuelle Zugangsbeschränkungen zum Fachkrankenhaus Coswig


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Stand: Februar 2021

Aufgrund der aktuellen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung müssen die Besucher des Fachkrankenhauses Coswig seit dem 2. Februar 2021 einen negativen Covid-19-Test vorweisen.

Für den Fall, dass der Besucher ein Testergebnis nicht vorweisen kann, besteht die Möglichkeit im Fachkrankenhaus Coswig einen kostenpflichtigen Schnelltest durchzuführen. Der Besucher geht dafür an der Rezeption in Vorkasse und wird anschließend auf die zu besuchende Station verwiesen, auf welcher der Test durchgeführt wird.

Erst nach dem durchgeführten Test darf der Besucher mit seinem Angehörigen in Kontakt treten.

Für Besucher, welche aufgrund einer medizinischen Notwendigkeit durch das ärztliche Personal einbestellt werden, wird der Schnelltest kostenfrei bereitgestellt. Diese Besucher werden vorab oberärztlich an der Rezeption angemeldet.

Grundsätzlich gilt:

  • Der Besucher muss sich immer vor dem geplanten Besuch telefonisch an der Rezeption anmelden, um sicher zu stellen, dass der Besuch tatsächlich stattfinden darf.
  • Am Besuchstag wird nur ein Besucher pro Patient zugelassen.
  • An der Rezeption muss weiterhin das Kontaktformular vollständig ausgefüllt werden und bei Symptomen wird der Zutritt zum Fachkrankenhaus Coswig verweigert.
  • Die Besucher sind weiterhin während des gesamten Aufenthaltes verpflichtet einen medizinischen MNS oder eine FFP2-Maske zu tragen.

Kontaktdaten für die telefonische Anmeldung von Besuchern:
Rezeption
Tel.-Nr.: 03523/65-0

Die Klinikleitung