Aktuelles aus den Recura Einrichtungen
Rauchen: Aufklärung und Prävention für Schulklassen
Da wir seit vielen Jahren ein zertifiziertes rauchfreies Krankenhaus sind, ist uns die Aufklärung und Prävention von Schüler:innen besonders wichtig.
Information für Patientinnen und Patienten des MVZ Beelitz-Heilstätten
Derzeit findet kein Praxisbetrieb im MVZ Beelitz-Heilstätten statt.
CuraSwing – Die App, die MEHR SCHWUNG bringt!
Eines unserer Forschungsprojekte (gefördert von der Deutschen Parkinsonvereinigung e.V.) befasst sich derzeit mit dem therapeutischen Nutzen von sensorbasiertem interaktivem Musik-Feedback.
Chefarzt im ehrenamtlichen Einsatz in Bolivien
Auch dieses Jahr hatten wir unseren Chefarzt Dr. med. Jens Kraßler wieder für seinen ehrenamtlichen Einsatz in Tarija (Bolivien) freigestellt. Über Interplast Germany e.V. war er vor Ort, um kleine un...
Berufskundeunterricht praxisnah vermitteln
Berufskundeunterricht mal anders. Ziel war es die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Disziplinen im Gesundheitswesen hervorzuheben.
Der Umgang mit Betäubungsmitteln (BtM) ist im Betäubungsmittelgesetz (ehemals Opiumgesetz) geregelt. Grundsätzlich muss der Verkehr mit Betäubungsmitteln vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) genehmigt werden. Einer Erlaubnispflicht unterliegen alle, die BtM anbauen, herstellen, Handel betreiben, einführen, ausführen, abgeben, veräußern, auf andere Weise in den Verkehr bringen, erwerben oder ausgenommene Zubereitungen herstellen wollen.
Unerlaubter Verkehr mit nicht geringen Mengen an BtM wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren geahndet.
Von der Erlaubnispflicht ausgenommen sind unter anderem Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheken, Krankenhäuser, Alten-und Pflegeheime, Hospize, Rettungsdienste, Tierkliniken sowie Patienten mit Betäubungsmittelverschreibungen.
Fragen? Das kompetente Team der Comcura Intensiv berät gern zum Thema Betäubungsmittel.
Kontakt:
Telefon: +49 33204 223 71
Email:
(Textquelle: Betanet.de / Bild: AdobeStock)