Aktuelles aus den Recura Einrichtungen


Welche Unterlagen sollte ich bei der Anreise mitbringen?
Bitte bringen Sie die ärztlichen Befunde Ihres Fach- oder Hausarztes bzw. die Entlassungsbriefe der vorbehandelnden Kliniken (ggf. MRT-Bilder, cCT-Bilder oder andere Befunde) mit zum Aufnahmetermin. Ebenfalls möchten wir Sie bitten Patientenverfügung und/oder Betreuungsverfügung, falls vorhanden, mitzubringen.

Haben Sie Anregungen?

weiterlesen


Was muss ich für meinen Klinikaufenthalt mitbringen?

Dies entnehmen Sie bitte unserer Checkliste Klinikaufenthalt.

Wann sollte die Anreise am Aufnahmetag erfolgen?

Bitte finden Sie sich am Aufnahmetag zwischen 8.00 - 10.00 Uhr an unserer Rezeption in der Eingangshalle ein.

Welche Unterlagen muss ich bei Anreise mitbringen?

Bitte bringen Sie die ärztlichen Befunde Ihres Fach- oder Hausarztes bzw. die Entlassungsbriefe der vorbehandelnden Kliniken (ggf. MRT-Bilder, cCT-Bilder oder andere Befunde) mit zum Aufnahmetermin. Ebenfalls möchten wir Sie bitten Patientenverfügung und/oder Betreuungsverfügung, falls vorhanden, mitzubringen.

Verfügen Sie über Einzelzimmer?

Ja, in begrenzter Anzahl stehen Einzelzimmer zur Verfügung, daher ist eine rechtzeitige Reservierung notwendig. Bitte beachten Sie, dass dafür eine Zuzahlung in Höhe von 45,00 Euro (brutto) pro Nacht zu entrichten ist.

Verfügt die Klinik über die Möglichkeit Wäsche zu waschen?

Ja, diese Möglichkeit besteht gegen Bezahlung. Weitere Informationen erfragen Sie bitte beim Stationspersonal.

Verfügen die Patientenzimmer über Fernsehgeräte und ist die Benutzung kostenfrei?

Alle Patientenzimmer sind mit einem Fernseher ausgestattet und die Benutzung ist für Sie kostenfrei.

Verfügen die Patientenzimmer über ein Festnetztelefon und wie ist die Benutzung geregelt?

Alle Patientenzimmer sind mit einem Festnetztelefon ausgestattet, die Benutzung für Telefonate im Inland ist gebührenfrei (außer Sonderrufnummern). Ebenfalls ist keine Tagesgebühr zu entrichten. Nähere Auskünfte dazu erteilen Ihnen gern unsere Mitarbeiter der Rezeption.

Sind während des stationären Aufenthaltes Beurlaubungen möglich?

Nein. Entsprechend den allgemeinen Vertragsbedingungen der Krankenbehandlung nach § 112 SBGV ist eine Beurlaubung mit der Krankenhausbehandlung in der Regel nicht vereinbar. Bei Verlassen des Krankenhauses übernehmen die Patienten in ihrer Abwesenheit von Station selbst die Verantwortung für ihre Gesundheit. Wir bitten Sie, sich vor Verlassen der Station beim Pflegepersonal abzumelden.

Kann ich meinen Privat-PKW abstellen?

Das Abstellen von Privat-PKWs ist für die Dauer des stationären Aufenthaltes auf den ausgewiesenen Parkplätzen möglich. Eine Haftung bei Diebstahl oder Vandalismus wird nicht übernommen.

Finden Veranstaltungen für Patienten statt?

Ja. Wöchentlich werden Kultur- und Informationsveranstaltungen durchgeführt, zu denen wir Sie und Ihre Angehörigen herzlich einladen. Samstags bieten wir Tai-Chi- oder Tanztherapie-Übungen an. Die Termine dazu entnehmen Sie bitte Ihrem aktuellen Therapieplan.